Antwort auf: [Q2 2018] Monster-Chat

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#11504
Nion
Moderator

Huhu Caramellia,

schön, dich zu lesen. 🙂

Du hast schon recht, es hat sich nicht wirklich etwas geändert. Die Datenschutzbestimmungen galten im Wesentlichen alle vorher schon. Auf monstermotivation.de hatte ich ja auch (von Beginn an) bereits eine recht ausführliche Datenschutzerklärung und habe auch in der Vergangenheit darauf geachtet, Plugins nur sehr sparsam einzusetzen und mir dann angeschaut, welche das sind.

Ich gebe zu, ich verstehe deinen Punkt (ein wenig). Ich kann mich in so etwas ja auch rein grooven und dann will ich es auch wirklich gut machen. Deswegen habe ich an meiner Datenschutzerklärung vermutlich auch zehnmal so lange herumgedoktert, als ich gemusst hätte. Aber wenn schon, denn schon. Texte sind Texte, auch wenn es rechtliche sind, und da liegt es mir einfach im Blut: Ich muss mir bei so etwas Mühe geben. (*psst*: Und ich finde auch, meine neue Erklärung ist ganz nett geworden. Also, vergleichsweise. ;))

Bzgl. meinen Twitter- und Instagram-Feeds: Die werde ich wieder rein nehmen. Problematisch können Social Plugins sein, weil sie einen eingeloggten Nutzer auch auf fremden Seiten (also beispielsweise hier) erkennen und dann vielleicht ein Mapping herstellen: Aha, Caramellia war auf Monstermotivation, sie ist möglicherweise an Monstern interessiert. Andererseits kann der User ein solches Mapping, wenn er es nicht möchte, verhindern, indem er sich von anderen Accounts abmeldet, bevor er die Monster besucht, Cookies löscht oder nicht zulässt oder private Browserfenster verwendet.

Als User stören mich diese Mappings eigentlich nicht. Wenn ich mehr Monsterinhalte angezeigt bekomme, weil ich Monster mag, macht mich das sogar ein bisschen froh. Aber als Seiten-Betreiberin muss ich natürlich darauf achten, den Nutzer darauf hinzuweisen, was im Hintergrund der Seite vor sich geht.

Im Gegensatz zu Twitter ist Instagram leider nicht unter dem Privacy Shield zertifiziert und bietet auch keine Opt-Out-Möglichkeiten, über die der Nutzer ein Verfolgen durchs Internet verbieten kann. Andererseits hat das Instagram-Widget, das ich eingebunden hatte, ja auch nichts gekonnt. Es hat lediglich meine Bilder (und im Hover die zugehörigen Texte) angezeigt und auf die Instagram-Seite verlinkt. Bei jedem fremden Inhalt, den man auf der eigenen Seite einbindet, wird eine entsprechende Anfrage durchs Netz geschickt, die natürlich die anfragende IP-Adresse übermittelt. Aber solange ich darauf hinweise, sollte das okay sein.

Gravatar ist eine andere Sache. Hier wird nicht nur die IP-Adresse übermittelt, sondern eben auch eine E-Mail-Adresse. Zuerst dachte auch ich: Ja gut, aber ich habe mich doch bei Gravatar angemeldet, also bin ich fein damit. Das Problem ist aber, dass jede E-Mail-Adresse eines Kommentar- oder Beitrags-Verfassers an Gravatar geschickt wird, auch von denjenigen, die dort keinen Account haben. Denn sie könnten ja einen Account haben. Das ist natürlich irgendwie nicht in Ordnung. Und da ich mich dank der DSGVO nun noch einmal tiefer mit diesen Fragen beschäftigt habe, habe ich mich entschieden, den Gravatar-Service abzuschalten.

Hehe, die zweite Funktion hast du natürlich auch direkt gefunden. Die Emojis … Moderne Browser können Emojis von sich aus darstellen, weshalb sie auch immer ein bisschen anders aussehen, wenn ich die Seite im Firefox oder im Chrome oder auf meinem Smartphone öffne. Um Emojis in älteren Browsern zu unterstützen ist im WordPress-Core das Laden einer externen Library implementiert, die allerdings sehr umstritten ist. Deshalb habe ich das Laden dieser Library deaktiviert. Welchen Browser nutzt du denn?